Datenschutzrichtlinien nach DSGVO

1. Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber C.O.M.P Security Germany / Herr René Kurth informieren. Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Vorschriften. Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Daten-schutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen. Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.


2. Zugriffsdaten

Wir, der Websitebetreiber bzw. Seitenprovider, erheben aufgrund unseres berechtigten Interesses (s. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Daten über Zugriffe auf die Website und speichern diese als „Server-Logfiles“ auf dem Server der Website ab. Folgende Daten werden so protokolliert:

- Besuchte Website
- Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
- Menge der gesendeten Daten in Byte
- Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
- Verwendeter Browser
- Verwendetes Betriebssystem
- Verwendete IP-Adresse

Die Server Logfiles werden für maximal 7 Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Speicherung der Daten erfolgt aus
Sicherheitsgründen, um z. B. Missbrauchsfälle aufklären zu können. Müssen Daten aus Beweisgründen aufgehoben werden, sind sie solange von der Löschung ausgenommen bis der Vorfall endgültig geklärt ist.


3. Umgang mit Kontaktdaten

Nehmen Sie mit uns als Websitebetreiber durch die angebotenen Kontaktmöglichkeiten Verbindung auf, werden Ihre Angaben gespeichert, damit auf diese zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage zurückgegriffen werden kann. Ohne Ihre Einwilligung werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben.


4. Einbindungen von Youtube-Videos

Diese Website verwendet sog. Youtube-Plugins für die Einbettung von Videoinhalten. Youtube ist ein Videoportal des US-amerikanischen
Unternehmens YouTube, LLC, einer Tochtergesellschaft von Google LLC, mit Sitz im kalifornischen San Bruno. Um der Verantwortung für Ihren Datenschutz gerecht zu werden, werden YouTube-Videos ausschließlich im „erweiterten Datenschutzmodus“ eingebettet. Damit werden seitens Youtube keine Informationen über Sie als Besucher gespeichert, es sei denn Sie sehen sich das Video (durch Klicken auf das Vorschaufeld) an. Bitte beachten Sie, dass duch das Klicken auf das Video Datenverarbeitungsvorgänge ausgelöst werden können, auf die der Betreiber dieser Website keinen Einfluss mehr hat.


5. Rechte des Nutzers

Sie haben als Nutzer das Recht, auf Antrag eine kostenlose Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sie haben außerdem das Recht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Verarbeitungseinschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Falls zutreffend, können Sie auch Ihr Recht auf Datenportabilität geltend machen. Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.


6. Löschung von Daten

Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Löschung Ihrer Daten. Von uns gespeicherte Daten werden, sollten sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr vonnöten sein und es keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geben, gelöscht. Falls eine Löschung nicht durchgeführt werden kann, da die Daten für zulässige gesetzliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt eine Einschränkung der Datenverarbeitung. In diesem Fall werden die Daten gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet.


7. Widerspruchsrecht

Nutzer dieser Webseite können von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu jeder Zeit widersprechen.


>>>Ende der Datenschutzrichtlinie dieser Website<<<

Stand: 2021

AGB`s - allgemeine Geschäftsbedingungen

1  Geltungsbereich

 

1.1

Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich die folgenden AGB der C.O.M.P Security Germany.

 

1.2

Unternehmer im Sinne dieser AGB sind insbesondere die Geschäftskunden / Lieferanten /   Dienstleister der C.O.M.P Security Germany.

 

 

2  Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

 

2.1

Sofern der Vertragspartner ebenfalls AGB verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug der AGB`s zustande. Soweit die verschiedenen AGB`s inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart

 

2.2

An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

 

3 Vertragsabschluss, Aufrechnung

 

3.1

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Die Aufrechnung gegen Vertragsansprüche der C.O.M.P Security Gruppe ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

 

 

4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten laut aktueller Preisliste ( 2016 ) als Einzelpreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Alle Preise sind gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Eine abweichende individuelle Vereinbarung bleibt vorbehalten. Alle Rechnungen von C.O.M.P Security Germany sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang. Sofern Schecks entgegengenommen werden, so geschieht dies erfüllungshalber. Die Forderung gilt erst als getilgt, wenn der von Rückgriffsaussprüchen unbelastete Gegenwert dem Konto unwiderruflich gutgeschrieben wurde. C.O.M.P Security Germany behält sich die Option zur Vorauszahlung vor. Insbesondere bei Neukunden und / oder Kunden mit vorausgegangener negativer Zahlungsweise, d.h. bei Zahlungszielüberschreitungen werden Folgebestellungen und Aufträge ausschließlich in Vorkasse berechnet. Bei Zahlung per Vorkasse wird Skonto in Höhe von 3% gewährt. Grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, gilt ein regelrechtes Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungslegung.Bei Zahlungsverzug berechnet C.O.M.P Security Germany Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung  darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt unberührt. Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist die C.O.M.P Security Germany berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbar­ten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu. Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu. C.O.M.P Security Germany ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Frist zwischen Angebot und Dienstleistungsübernahme von mehr als 2 Monaten fundiert ist. In diesem Fall werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Preise berechnet. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.

   

                  

5 Leistungserbringung

C.O.M.P Security Germany wird nach Möglichkeit angegebene Zeiten innerhalb der Dienstleistungen einhalten. Kommt C.O.M.P Security Germany mit der Leistung in Verzug, so muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Leistung, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.Teilleistungen und getrennte Teilrechnungen sind grundsätzlich statthaft, der Vertragspartner darf diese nur zurückweisen, wenn nachgewiesen wird, dass durch den teilweisen Verzug oder Teilleistungen sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist. Höhere Gewalt berechtigt C.O.M.P Security Germany die Leistung für die Dauer der Behinderung und eine anschließende Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie die Leistung unmöglich macht oder wesentlich einschränkt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dies gilt auch bei Leistungshindernissen wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen bei C.O.M.P Security Germany oder Zulieferern, Verzögerungen oder Ausbleiben der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder sonstiger Materialien oder unvorhersehbare Ausfälle bei eigener Leistung, sofern C.O.M.P Security Germany dieses Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Vertragspartner in diesen Fällen C.O.M.P Security Germany die Erklärung verlangen, ob C.O.M.P Security Germany vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit Dienstleistungen übernehmen wird. Erklärt C.O.M.P Security Germany sich nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

 

 

6 Haftung und Haftungsbegrenzung

 

6.1           

Die Haftung des Unternehmers für Sach- und Vermögensschäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oderseinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Abs. (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist.

 

6.2            

In jedem Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmers auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

6.3                        

Die in 6.1 genannten Höchstgrenzen betragen                           

a)  1 Million € für Personenschäden

b)  250.000 € für Sachschäden

c)  15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen

d)  12.500 € für reine Vermögensschäden.

 

6.4                 

Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften typischen unvorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

6.5                 

Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflicht­versicherung der C.O.M.P Security Germany. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Ein­schränkungen der Abschnitte 6.1 bis 6.3 gelten nur für Sach- und Vermö­gensschäden.

 

 

7 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

 

7.1                 

Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

 

7.2                 

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der C.O.M.P Security Germany unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

 

 

8 Ausführung durch andere Unternehmer

 

8.1                 

Der Unternehmer ist berechtigt,  sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

 

 

9 Rechtsnachfolge

 

9.1                 

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

 

 

10 Vorzeitige Vertragsauflösung

 

10.1               

Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder – gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.

 

10.2               

Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

 

 

11 Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

 

11.1               

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der C.O.M.P Security Germany zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.

 

11.2               

Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestim­mungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, der C.O.M.P Security Germany für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von der C.O.M.P Security Germany nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen.

 

 

12 Datenschutz

 

12.1         

C.O.M.P Security Germany weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzes verarbeitet, gespeichert und ausgewertet werden ( siehe Datenschutzrichtlinie s.o. )

 

 

13 Sonstiges

 

13.1                   

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch  für den Verzicht auf das Schriftformenverzeichnis.

 

13.2               

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB`s oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen werden die Vertragspartner eine rechtswirksame Ersatzregelung treffen, die der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

 

13.3               

Soweit der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten Brandenburg an der Havel.

 

13.4                  

Das Rechtsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht.

 

 

 

> Ende der AGB`s / Stand 2021<

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